Auszeit vom Beruf

    Mutter und Tochter mit Großmutter am Tisch, um deren Pflege sie sich kümmern

    Die große Herausforderung trifft Familien und pflegende Personen, wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird. Dann gilt es, sich auf die neue Situation einzustellen und neue Strukturen zu schaffen. Das erfordert Zeit, die ein Berufstätiger so ohne weiteres nicht hat. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen zu mehr zeitlicher Flexibilität verhelfen.

    Kurzzeitige Arbeits-Verhinderung

    Bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fern bleiben

    Pflegezeit

    6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung

    Familien-Pflegezeit

    24 Monate Freistellung

    Begleitung in der letzten Lebensphase

    3 Monate vollständige oder teilweise Freistellung

    Zinsloses Darlehen

    Um während einer Pflegezeit (bis auf die kurzfristige Arbeitsverhinderung) Einkommensverluste abzufedern, können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen.

     Das Darlehen wird in Raten ausgezahlt und ist nach dem Ende der Pflegezeit ebenfalls in Raten wieder zurückzuzahlen. Es deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen - bis zu einer Mindesthöhe von 50 € monatlich - genommen werden.