Unser Bonusprogramm: der Gesundheitsbonus
Belohnung ist das Beste
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So funktioniert der Gesundheitsbonus
Absolvieren Sie einfach während Ihrer Mitgliedschaft eine oder mehrere Gesundheits-Aktivitäten. Welche das sein können erfahren Sie in unserem Bonusrechner. Für die ersten 3 Aktivitäten im Kalenderjahr erhalten Sie jeweils 30 € Bonus. Diese können Sie durch den Kauf einer Smartwatch oder eines Smartrings erhöhen. Für jede weitere Aktivität belohnen wir Sie mit 5 €.
Bonusrechner
- Wählen Sie Ihr Geschlecht aus und geben Sie Ihr Alter an.
- Klicken Sie den Button Anzeigen.
- Falls Sie sich 2026 eine Smartwatch oder einen Smartring kaufen, kann sich Ihr Bonus erhöhen. Geben Sie deshalb an, wie teuer das Gerät ist.
- Wählen Sie Ihre Vorsorgemaßnahmen aus.
Wir erkennen Untersuchungen an, bei denen wir die Kosten übernehmen oder die wir bezuschussen.
Wir erkennen Vorsorgeuntersuchungen an, bei denen wir die Kosten übernehmen oder die wir bezuschussen.
Wir erkennen Impfungen an, bei denen wir die Kosten übernehmen oder die wir bezuschussen.
Wir erkennen Leistungen an, bei denen wir die Kosten übernehmen oder die wir bezuschussen.
Wir erkennen Kurse an, bei denen wir die Kosten übernehmen oder die wir bezuschussen.
Bitte fügen Sie die Kopie Ihrer Urkunde bei.
Ihr Bonus beträgt*
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Gesundheitsbonus, eine Teilnahme ist jedoch erst ab 16 Jahren möglich. Für Kinder & Jugendliche bis 15 Jahre gibt es unseren Jugendbonus.
Bonus mit Smartwatch oder Smartring erhöhen
Beim Kauf einer Smartwatch oder eines Smartrings ab 60 € im Jahr 2026 verdoppeln wir – je nachdem wieviel Sie für die Uhr bzw. den Ring gezahlt haben – den Bonus für bis zu 3 Aktivitäten von je 30 € auf 60 €:
- Ab 60 € Kosten des Geräts: 1 Maßnahme verdoppelbar
- Ab 120 € Kosten des Geräts: 2 Maßnahmen verdoppelbar
- Ab 180 € Kosten des Geräts: 3 Maßnahmen verdoppelbar
Ihren individuellen Bonusbetrag können Sie im Bonusrechner oben ermitteln.
Das sind die Voraussetzungen, damit wir Ihren Bonus erhöhen können:
- Sie haben im letzten Jahr noch keine Rechnung für eine Smartwatch oder einen Smartring eingereicht und das Gerät im Bonusjahr gekauft.
- Das Gerät hat mindestens 60 € gekostet und kann Daten zum Fitness- und Gesundheitsstatus messen und erfassen: also nicht nur Schritte (Fitnessdaten), sondern mindestens auch einen Vitalwert wie Herzfrequenz, Atemfrequenz oder Blutsauerstoffsättigung (Gesundheitsdaten).
- Auf der Rechnung sind Kaufdatum, Preis, Typ des Geräts und Ihr Name als Käuferin bzw. Käufer vermerkt.
- Sie beantragen den Bonus in der BAHN-BKK App oder mit unserem Bonussammler und reichen gleichzeitig die Rechnung und einen Zahlungsbeleg ein.
So erhalten Sie den Bonus
Den Gesundheitsbonus können alle beantragen, die mindestens 16 Jahre alt und bei uns versichert sind.
Sie haben kein Smartphone?
Dann können Sie den Gesundheitsbonus auch über unseren Bonussammler beantragen. Laden Sie sich hier den Bonussammler herunter und füllen ihn am Computer aus. Die Maßnahmen lassen Sie sich mit Unterschrift und Stempel in Ihrer Arztpraxis bzw. beim Anbieter bescheinigen.
Den ausgedruckten Bonussammler schicken Sie per Post bitte an:
BAHN-BKK
48123 Münster
Gesundheitsbonus für das vergangene Jahr
Sie haben Ihren Bonussammler für den Gesundheitsbonus mit Aktivitäten aus dem letzten Jahr noch zu Hause liegen? Kein Problem – Sie können ihn bis Ende dieses Jahres per App oder per Post noch bei uns einreichen.
Das sollten Sie zur Bonuszahlung wissen
- Bei der Berechnung Ihres Bonus in unserem Bonusrechner handelt es sich um eine Beispielrechnung anhand Ihrer Eingaben. Eine Zusage über Ihren Bonus erhalten Sie erst nachdem Sie den Bonus beantragt und ggf. Rechnung und Zahlungsbeleg für die Smartwatch/ den Smartring eingereicht haben.
- Für die Auszahlung des Bonus’ können wir ausschließlich Aktivitäten aus dem jeweils laufenden Jahr berücksichtigen. So rechnen wir beispielsweise eine Impfung aus dem Jahr 2026 nur in diesem Jahr an, nicht etwa in 2027. Zudem müssen Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen bei uns versichert sein.
- Sie können Ihre Nachweise einzeln oder gesammelt einreichen. Beachten Sie jedoch, dass wir bereits abgerechnete Maßnahmen nicht rückwirkend verdoppeln, wenn Sie später im Jahr einen Beleg für den Kauf einer Smartwatch / eines Smartrings einreichen.
- Wenn wir Ihnen oder Ihren familienversicherten Angehörigen einen Bonus (Gesundheitsbonus, Mamabonus, Jugendbonus) ausgezahlt haben und alle Bonuszahlungen in einem Jahr zusammen den gesetzlichen Freibetrag von 150 € übersteigen, sind wir verpflichtet, den darüberhinausgehenden Betrag an das Finanzamt zu melden.
Unser Tipp: Achten Sie nach Möglichkeit darauf, dass Sie Ihren Bonus zeitlich so beantragen, dass sie unter dem Freibetrag von 150 € pro Jahr bleiben.






