Datenschutzhinweise für die elektronische Patientenakte (ePA) sowie Informationen gemäß § 343 Absatz 1a SGB V
Stand: 02.07.2025; Version 1.1.
Die im Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit erstellten Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V sind unter dem folgenden Link ausführlich beschrieben:
Die Vorgaben zur ePA werden durch die gematik unter der Rechtsaufsicht des BMG sowie im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt.
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt unter strengen Sicherheitsauflagen und sowohl der Entwicklungsprozess selbst, der Programmcode als auch der Betrieb der Lösung werden durch unabhängige, zertifizierte und akkreditierte Stellen im Rahmen einer Zulassung sowie kontinuierlichen Audits geprüft.
Für jede Zulassung ist ein Sicherheitsgutachten erforderlich, das sowohl eine technische als auch eine funktionale Eignung prüft.
Darüber hinaus gelten folgende Datenschutzhinweise der BAHN-BKK zur elektronischen Patientenakte:
Vorbemerkung
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen:
- „Versicherter“
- „Vertreter"
ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.
Die folgenden Angaben gelten für mehrere Betriebssysteme: die ePA-App unter iOS, Android, Windows, macOS und Linux, sofern an entsprechender Stelle keine abweichenden Angaben gemacht werden.
A.1 Name und Anschrift der Verantwortlichen
Verantwortlich im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:
BAHN-BKK
A.2 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen
Datenschutzbeauftragter der BAHN-BKK
60486 Frankfurt
A.3 Zuständige Aufsichtsbehörden bzgl. des Datenschutzes
Der/Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
A.4 Rechtsaufsichtsbehörde
Bundesamt für Soziale Sicherung
A.5 Allgemeines zur Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Versicherten, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA erforderlich ist.
Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Versicherten auf der Grundlage einer Einwilligung geschieht, erfolgt dies aufgrund einer dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V. Eine Bereitstellung der ePA für unsere Versicherten ohne deren Einwilligung ist gesetzlich nicht zugelassen.
Die Nutzung der ePA ist für unsere Versicherten freiwillig. Ihnen entsteht kein Nachteil, sofern sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden.
A.6 Anbieter und Betreiben der ePA
Die ePA, sowie alle dazugehörigen Module (TI-M, eRezept), wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse angeboten. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit Industriepartnern zusammen, die die ePA-App technisch entwickeln und betreiben. Sie müssen grundlegende Vorgaben der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) einhalten und mit der von ihnen entwickelten ePA-App und ihren entsprechenden Modulen ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies dient der Sicherheit Ihrer Daten.
Die BAHN-BKK arbeitet mit der Firma BITMARCK Unternehmensgruppe, Krupp-Straße 64, 45145 Essen, als Betreiber der ePA-App zusammen, um Ihnen die ePA-App zur Verfügung zu stellen.
A.7 Einbindung von Dritten
Wir geben Daten unserer Versicherten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Wir setzen verschiedene technische Dienstleister ein, um unseren Versicherten die ePA bereitstellen zu können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Unternehmen der BITMARCK Unternehmensgruppe. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein solcher technischer Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Wir wählen diese Dienstleister sorgfältig aus und treffen alle datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung. Die beauftragen Dienstleister sind ebenfalls verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen einzuhalten und werden im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) verpflichtet.
A.8 Datenerhebung von Informationen beim Download
Bitte beachten Sie: Beim Herunterladen der App werden notwendige Informationen an den von Ihnen gewählten App Store (Apple App Store, Google Play Store) übermittelt. Dazu gehören typischerweise Ihr Nutzername, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Kundenkontonummer, der Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen und die individuelle Kennnummer Ihres Geräts. Diese Datenverarbeitung liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen App Stores und entzieht sich unserem Einflussbereich.
A.9 Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
Eine Verarbeitung der Daten unserer Versicherten außerhalb der europäischen Union durch uns findet nicht statt. Alle ePA-bezogenen Datenverarbeitungen finden ausschließlich in Deutschland statt.
A.10 Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf:
- Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten,
- Widerruf von Einwilligungserklärungen
und unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auf
- Berichtigung unrichtiger Daten,
- Löschung von Daten,
- Einschränkung der Verarbeitung der Daten,
- Datenübertragbarkeit,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich entweder schriftlich oder per E-Mail an Ihre Krankenkasse wenden.
Zudem haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt Für die BITMARCK Unternehmensgruppe mit Sitz in Essen, Nordrhein-Westfalen ist dies der Landesdatenschutzbeauftragte. Eine Liste mit den Kontaktdaten aller Datenschutzbeauftragten in Deutschland steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
A.11 Löschung von Daten
Wir löschen die ePA unserer Versicherten grundsätzlich dann, wenn ein Widerspruch gegen die ePA vorliegt. Widersprüche, die die Versicherten über ihre ePA-App abgeben, führen zur sofortigen Löschung der gesamten Akte. Widersprüche gegen die ePA, die bei der Krankenkasse eingereicht werden, können zu einer späteren Löschung der gesamten Akte führen. Der Stichtag, an dem die Akte unwiderruflich gelöscht wird, kann mit der Krankenkasse individuell abgestimmt werden. Dieser Aufschub bis zur Umsetzung der vollständigen und unwiderruflichen Löschung soll den Versicherten Zeit und die Möglichkeit bieten, um ihre Dokumente herunterzuladen und zu sichern.
A.12 Automatisierte Entscheidungsfindung
Wir setzen keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.
A.13 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Unsere Versicherten haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei einer der in Ziffer A.3 und A.4 benannten Aufsichtsbehörden zu beschweren.
A.14 Recht auf Widerspruch
Eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung ist mit der Einführung der ePA 3.0 und abweichend von den vorherigen Versionen obsolet, weil die ePA kraft gesetzlicher Vorgabe grundsätzlich allen Versicherten zur Verfügung gestellt wird.
Hierbei ist keine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der Versicherten mehr erforderlich.
- B.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Nach Erteilung der ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen (über die ePA-App) Einwilligung unseres Versicherten legen wir eine individuelle und ausschließlich von unserem Versicherten verwendete elektronische Patientenakte (ePA) an, welche unser Versicherter eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden kann. Ein Versicherter kann in seiner ePA eine oder mehrere vertretende Personen, hinzufügen, siehe hierzu Kapitel D2.
Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten unseres Versicherten verarbeitet:
• Angaben des amtlichen Ausweisdokuments:
• Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (eGK). Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.
• Name, Vorname
• Geburtsdatum des Versicherten
• Geburtsort des Versicherten
• Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
• Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
• IdentDataTime (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Versicherten)
• Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
• Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
• Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort; Straße, Hausnummer
• Ende der Registrierung / Ja oder Nein
• Zeitpunkt Registrierungsbeginn
• Titel
• Namenszusatz
• Vorsatzwort (z. B.: „von“, „de“, „van“)
• Geschlecht
• je nach verwendetem Authentisierungsmittel:
• ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere Mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym.
• das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
• VIP – Kennzeichen
• ICCSN (Kartenkennnummer auf der Rückseite der eGK)
• istNfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete eGK für „Near Field Communication“ (NFC) ausgerüstet ist.)
• istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)
• pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-managementsystem) gemeldet wurde.)
B.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Erstellung der ePA ist §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
B.3 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach SGB V. In diesem Zusammenhang bedarf es der Zuordnung einer konkreten ePA zu unserem Versicherten.
B.4 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
B.5 Widerspruchsmöglichkeiten für die Nutzung der ePA
Der Versicherte kann die Löschung einer bereits bestehende ePA jederzeit mit einem Widerspruch gegenüber der Krankenkasse oder in der ePA-App verlangen. Der Versicherte erklärt den Widerspruch in der ePA-App, schriftlich, telefonisch oder persönlich gegenüber der Krankenkasse.
B.6 Absprünge auf das Organspenderegister des BfArM und gesundbund.de
Für alle Inhalte im Organspenderegister ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verantwortlich.
Für alle Inhalte auf gesund.de ist das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich.
C.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen.
Dabei werden die Daten wie in Kapitel B.1 beschrieben verarbeitet sowie Standortdaten und Versichertennummer.
Die Anmeldung am Fachdienst E-Rezept erfolgt über einen elektronischen Identitätsnachweis (z. B. elektronische Gesundheitskarte oder 2D-Code) welches Versichertenstammdaten (z. B. Name und Versichertennummer) enthält.
Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheken
Rezepte: Apotheken erhalten das Zugriffsrecht für das im Fachdienst E-Rezept gespeicherte E-Rezept. Eine direkte Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheke erfolgt dabei nicht da die ePA-App direkt mit dem Kommunikationssystem der Apotheke kommuniziert.
Mitteilungen: Die Kommunikation mit der Apotheke läuft über den Fachdienst E-Rezept, der die Mitteilungen archiviert. Die ePA-App lädt die Mitteilungen vom Fachdienst E-Rezept und speichert sie auf dem Gerät.
C.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Nutzung des E-Rezept-Moduls ist die Einwilligung unseres Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 360 Abs. 10 SGB V.
C.3 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept durch den Versicherten zum Abruf und zur Einlösung von ausgestellten Rezepten.
C.4 Dauer der Speicherung
Für den Versicherten besteht die Möglichkeit Rezepte selbst zu löschen, ansonsten werden die Rezepte nach 100 Tagen durch den Fachdienst E-Rezept gelöscht (§ 360 Abs. 11 SGB V). Zugriffsprotokolle im Fachdienst E-Rezept werden nicht auf dem Gerät gespeichert und können nicht gelöscht werden (automatische Löschung nach drei Jahren (§ 309 SGB V)).
C.5 Widerrufsmöglichkeiten für die Nutzung der Anwendung E-Rezept-Moduls
Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung des E-Rezept-Moduls durch den Versicherten zwingend erforderlich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des E-Rezept-Moduls erfolgt auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App widerrufen werden, ohne dass daraus Nachteile entstehen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Im Falle eines Widerrufs ist die Nutzung des E-Rezept-Moduls jedoch nicht mehr möglich.
D. 1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Der Versicherte kann in der ePA-App über den TI-M mit berechtigten Akteuren (Leistungserbringer, Leistungserbringerinstitutionen, Kostenträger) kommunizieren, sofern diese einer Gesprächseinladung durch den Versicherten zustimmen. Darüber hinaus können berechtigte Akteure den Versicherten kontaktieren, wenn dieser einer Kommunikation zustimmt.
Kommunikation zwischen dem TI-M in der ePA-App und anderen TI-M-Teilnehmern:
Die Kommunikation findet über den TI-M in der ePA-App des Versicherten statt und befähigt diesen mit anderen von der gematik zugelassenen TI-M-Diensten zu kommunizieren.
Die Kommunikation zwischen den TI-M-Diensten erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Die Adressierung der Akteure innerhalb von TI-M erfolgt über die TI-M-Adresse. Zusätzlich zu den technischen systemseitigen Prüfungen, die im Hintergrund stattfinden, soll der TI-M-Nutzer selbst bestimmen können, wer ihn in neue Chaträume einladen darf. Dies dient dem Nutzer zur eigenständigen Steuerung seines Chataufkommens.
D 1.1 Art der Daten
Die Krankenkasse erhebt und verarbeitet zur initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung des TI-M personenbezogene Daten des Nutzers. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt:
- in Kapitel 2B.1 aufgeführten Daten
- Zusätzlich Daten die bei jeder Nutzung von TI-M verarbeitet werden müssen
- E-Mail-Adresse des Nutzers
- Zusatz Meldeadresse:
- TI-M-Adresse
- interne Geräte-ID
- Version des Betriebssystems
- Zeitpunkt des Zugriffs
- IP-Adresse
- Krankenversicherungsnummer
- Inhalte der Chatkommunikation
- Freiwillige Einwilligung zur Datenverarbeitung:
- Für erweiterte Funktionen des TI-Messengers kann der Nutzer der App freiwillig in den Zugriff auf sein Mikrofon, sein Standort und/oder seine Kamera einwilligen
- Push-Benachrichtigung: Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt freiwillig durch die Zustimmung des Nutzers und kann jederzeit in den Einstellungen des Geräts vom Nutzer deaktiviert werden.
D. 2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen für die Zurverfügungstellung des TI-M sind §§ 342 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 284 Abs. 1 Nr. 20, Abs. 3 SGB V.
D. 3 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung und die freiwillige Nutzung der Anwendung TI-M durch den Versicherten zur Teilnahme an einem sicheren, interoperablen elektronischen Sofortnachrichtendienst. Es ist wichtig zu verstehen, dass jedwede Chat-Kommunikation mit anderen TI-M-Teilnehmern eine automatische Datenverarbeitung nach sich zieht, um die Funktionsfähigkeit des Dienstes zu gewährleisten.
D. 4 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Für den Nutzer besteht zudem die Möglichkeit seine Daten im TI-Messenger selbst zu verwalten und löschen.
• Der Nutzer kann Daten selbst löschen
• Daten, die durch die Nutzung entstehen (Umfasst Chatkommunikationen, technische/betriebliche Daten)
• Die Krankenkasse kann eine automatische Löschfrist festlegen
Die genauen Verfahrensweisen zum Thema Löschen kann unter Punkt 11 „Löschen in TI-M“ in den Nutzungsbedingungen nachgelesen werden.
D. 5 Benutzerinhalte
Alle Inhalte, die Sie über die Chat-Kommunikation des TI-M austauschen - seien es Texte, Bilder, Dokumente oder Sprachnachrichten - sind durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung davor geschützt, dass Dritte, die nicht Teilnehmende des Chats sind, diese Inhalte sehen können. Dazu gehören insbesondere auch die verantwortliche Krankenkasse und der IT-Dienstleister.
Der Nutzer ist selbst für die Inhalte verantwortlich, die er mit anderen Teilnehmenden einer Chat-Kommunikation teilt.
D. 6 Hinweise zu den Rechten als Betroffener
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zur Ausübung Ihrer Rechte gemäß der DSGVO wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir sind der datenschutzrechtlich Verantwortliche und somit für die Bearbeitung Ihrer Anliegen zuständig. Weiterführende Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO finden Sie unter Punkt A.10 dieser Datenschutzerklärung.
D. 7 Hinweise zum Beschwerderecht
Weiterführende Informationen zu Ihrem Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde kann unter Punkt A.13 nachgelesen werden.
E.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Für die Nutzung der ePA-App und dem damit verbundenen Zugriff auf das ePA Aktensystem des Versicherten müssen Verifikationsverfahren durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die Person, welche die Nutzung der App möchte, auch tatsächlich unser Versicherter ist.
Diese Prozessabläufe sind nachfolgend beschrieben: Im Rahmen des Verifikationsverfahrens werden folgende Daten verarbeitet:
- E-Mailadresse
- Krankenversichertennummer
- Postleitzahl
- individuelles Passwort
- Die letzten sechs Stellen der Kennnummer der eGK (ICCSN)
Hinweise zur Nutzung der Desktop-App:
Die Authentifizierung des Versicherten in der Desktop-App erfolgt derzeit im Rahmen des sog. "Gastzugangs". Dazu benötigt der Versicherte ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3, um seine elektronische Gesundheitskarte auszulesen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden folgende Daten verarbeitet:
• persönliche PIN
• Krankenversichertennummer
• Zugangsnummer
Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten temporär gespeichert.
Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die BAHN-BKK wird der Versicherte als Nutzer der ePA angelegt und zur Nutzung freigeschaltet. Der Versicherte erhält hierzu eine Bestätigung der BAHN-BKK.
E.2 Erfassung der Daten für einen Fehlerreport
Die BITMARCK benötigt die im Folgenden aufgeführten Informationen, wenn ein Nutzer oder eine Nutzerin einen Fehler meldet und die Ursache analysiert werden muss. So ist etwa das benutzte Hardware Modell mit exaktem Softwarestand bis hin zur aktuellen Akku-Kapazität zu speichern erforderlich.
E.2.1 Automatisiert übermittelte Daten
Für die ePA-Apps unter iOS und Android sowie für die Desktop-Versionen unter Windows, macOS und Linux wird im Fehlerfall ein Report erstellt und dieser wird automatisch an das Business Service Management (BSM) versendet.
Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.
DEVICE-bezogene Daten:
Wert | Beispiel |
---|---|
Family | Nokia |
Model | Nokia 4.2 (QKQ1.191008.001) |
Architecture | arm64-v8a |
Battery Level | 100% |
Orientation | Portrait |
Memory | Total: 2.8 GB / Free: 1.4 GB |
Capacity | Total: 20.2 GB / Free: 17.0 GB |
Simulator | False |
Boot Time | Wed Aug 18 09:29:28 UTC+1 2021 |
Timezone | Europe/Amsterdam |
Archs | [arm64-v8a, armeabi-v7a, armeabi] |
battery_temperature | 31.8 |
Brand | Nokia |
Charging | True |
connection_type | Wifi |
Language | de_DE |
low_memory | False |
Manufacturer | HMD Global |
Online | True |
screen_density | 1.875 |
screen_dpi | 300 |
screen_height_pixels | 1370 |
screen_resolution | 1370x720 |
screen_width_pixels | 720 |
App-bezogene Daten:
Wert | Beispiel |
---|---|
Start Time | Wed Aug 18 09:52:25 UTC+1 2021 |
Bundle ID | com.rise_world.ePA.integration.debug |
Bundle Name | ePA |
Version | 1.2.0 |
Build | 123070 |
OPERATING SYSTEM:
Wert | Beispiel |
---|---|
Name | Android |
Version | 10 (00EEA_2_290) |
Kernel Version | 4.9.186-perf+ |
Rooted | No |
E.2.2 Manuell übermittelte Daten
Für die ePA-Apps unter iOS und Android sowie für die Desktop-Versionen unter Windows, macOS und Linux wird im Fehlerfall ein Report erstellt. Zusätzlich zu dem automatisiert übermittelten Report können Nutzer die folgenden Daten manuell an das Business Service Management (BSM) versenden.
Die folgenden Informationen können zusätzlich im Fehlerfall an das BSM übermittelt werden. Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.
USERID-bezogene Daten:
Die UserId ist eine UUID und wird pro App-Session neu generiert.
Wert | Beispiel |
---|---|
ID | 66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 |
TAGS:
Wert | Beispiel | Erklärung |
---|---|---|
ID | 66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 | ... |
androidSDK | 29 | Android SDK Version |
applicationId | com.rise_world.ePA.integration.debug | App bundle name |
buildJob | ePA-android/develop | Gitlab build job |
device | Nokia 4.2 | Gerätebezeichnung |
device.family | Nokia | Produktgruppe |
dist | 123070 | Gitlab-Pipeline-ID |
environment | debug | Umgebung |
fdvSdk | 1.2.0 | Android SDK |
fdvSdkModule | 1.2.2 | C++ SDK |
flavour | epaIntegration | App flavor |
gitHash | bc5853d | Git Hash |
level | error | Loglevel |
os Android | 10 | Android Version |
os.name | Android | Betriebssystemname |
os.rooted | No | Gerootetes Gerät |
release | 1.2.0 | App Release Version |
supportId | B88G-KDVD-YNEK | Support-Code |
user | id:66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 | UserId |
Stack Trace:
Umfasst die technische Beschreibung des aufgetretenen Fehlers.
E.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für den IAM Registrierungsprozess und die Authentifizierung über den sog. „Gastzugang“ in der ePA und die hierbei verarbeiteten Daten ist §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
E.4 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation unseres/unserer Versicherten sowie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.
E.5 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die ePA gekündigt und final gelöscht wurde.
E.6 Widerspruchsmöglichkeiten gegen die PA
Für eine bestehende ePA kann der Widerspruch derzeit bei der Krankenkasse nach § 344 Abs. 3 SGB V oder in der ePA-App unter iOS und Android nach § 342 Abs. 2g SGB V, § 344 Abs. 3 SGB V geltend gemacht werden. Ein Widerspruch bei der Krankenkasse kann zu einer sofortigen Löschung oder alternativ zu einer Löschung nach einem Zeitraum von 90 Tagen führen.
Ein Widerspruch in der App kann vom Versicherten eigenständig angestoßen werden und nach Bestätigung kann zu einer sofortigen Löschung oder alternativ zu einer Löschung nach einem Zeitraum von 90 Tagen führen.
Des Weiteren kann der Versicherte einen Widerspruch gegen das Einspielen der Abrechnungsdaten nach § 305 Abs. 1 Satz 3 SGB V bei der Krankenklasse einreichen oder nach § 342 Abs. 2 SGB V in der ePA-App unter iOS und Android vornehmen.
E.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für den Versicherten
E.1.1 Start mit Login-Maske
Der Versicherte startet die App, nach erfolgter Registrierung und Identifizierung.
Zuerst erscheint die Login Maske, in die der Versicherte seine Zugangsdaten eingibt.
Alternativ können, unter bestimmten Voraussetzungen, auch biometrische Verfahren (z.B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) für die Anmeldung in der ePA-App genutzt werden.
E.1.2 Nutzung der ePA
Beim ersten Start der Anwendung erhält der Versicherte einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten seiner ePA-App.
Über das Profilbild kann der Nutzende seine Patientenakte aufrufen und seine persönlichen Daten verwalten.
Es werden die Daten gespeichert, die der Versicherte in seine elektronische Patientenakte einstellt, bzw. die von Dritten dorthin hochgeladen werden. Hierbei kann es sich auch um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der DSGVO handeln.
E.1.3: Profil
Versicherte haben das Recht,
- zu wissen, welche Daten von Ihnen gespeichert werden,
- dass Ihre Daten geändert werden, wenn sie falsch sind,
- dass Ihre Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden,
- dass nur so viele Daten gesammelt werden, wie nötig und
- sich Ihre Daten als Datei zuschicken zu lassen.
Diese Rechte sind in der Daten-Schutz-Grund-Verordnung (DSGVO) Artikel 13 bis 21 geregelt.
Die Preisgabe persönlicher Informationen wird folglich durch die Versicherten selbst kontrolliert und gesteuert.
Zusätzlich steht die Information zur aktuell genutzte App Version bereit.
E.1.4 Nutzung E-Rezept-Modul
Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen. Zusätzlich kann der Versicherte weitere Inhalte wie z. B. Medikament und Einnahmehinweise einsehen sowie mit der Apotheke kommunizieren.
E.1.5 Nutzung Organspende-Register (OGR)
Die ePA-App enthält einen Absprung zur Website des OGR. Wechselt der Nutzer aus der ePA-App in das OGR, wird die Gesundheits-ID zur Authentisierung an das Webportal weitergleitet, um die Anmeldung zu vereinfachen.
E.2 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für vertretende Personen
Versicherte können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App seiner Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-Mail-Adresse und die Versichertennummer (KVNr) angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen anstelle des Versicherten ausgeführt werden. Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte einrichten und auch nicht die Patientenakte für den Versicherten insgesamt löschen.
Bei der Vertretung innerhalb der ePA erfolgt eine Datenverarbeitung wie in Kapitel D1 beschrieben.
E.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA ist §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.
E.3.1 Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung des ePA durch den Versicherten zur Archivierung und Verwendung seiner individuellen Gesundheitsinformationen.
E.3.2 Dauer der Speicherung
Die Daten werden durch den Versicherten gelöscht, wenn er entscheidet, dass die in der ePA gespeicherten Daten nicht mehr benötigt werden.
Zudem werden sämtliche Inhaltsdaten gelöscht, wenn der Versicherte seiner ePA für alle widerspricht.
F.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
In der ePA sind diverse Kontaktkanäle enthalten, die von den Versicherten für die elektronische Kontaktaufnahme mit der BAHN-BKK genutzt werden können.
F.2 Chatbot
Die Beantwortung von Fragen zur ePA kann über einen automatisierten Chatbot erfolgen. Ein Chatbot ist ein digitaler Assistent, mit dem Sie durch Text- oder Spracheingabe kommunizieren können. Über den Chatbot erhalten die Versicherten Zugang zu standardisierten Supportprozessen und Leistungsinhalten des Versichertenhelpdesks (VHD) im Rahmen der ePA. Die grundsätzliche Funktionalität umfasst dabei
- die Beantwortung von Fragen zur ePA,
- den Dialog zur Annahme von Störungen mit Hinweis auf bestehende Störungen und der Möglichkeit, sich zu einer solchen über die Erstellung eines Tickets zu registrieren,
- die Möglichkeit zum Übergang in einen Live-Chat-Dialog,
- die Möglichkeit zur Platzierung eines Rückrufwunsches und
- die Hinweisfunktion, dass hier keine Beratung zum Versicherungsverhältnis stattfindet.
Verarbeitete Daten sind hierbei die bereits vom Versicherten hinterlegten Verifikationsdaten, sowie die von ihm freiwillig, im Chatbot eingegebenen Daten. Anfragen werden im Chatbot geloggt. Eine Erfassung von Kontaktdaten sowie eine Dokumentation als Ticket erfolgt nicht.
Kann eine Frage zur ePA nicht im Chat mit dem Chatbot beantwortet werden oder benötigt der Versicherte anderweitige direkte Unterstützung – beispielsweise bei der Meldung einer Störung – besteht die Möglichkeit, diese ad hoc über einen Live-Chat anzufordern oder einen Rückrufwunsch anzugeben.
F.3 Vorgangsbearbeitungssystem (ITSM)
Alle Anfragen, welche über den Chatbot nicht gelöst werden können, werden zur weiteren Bearbeitung mit Hilfe eines sog. Vorgangsbearbeitungssystems erfasst und dokumentiert. Diese Anfragen werden persönlich von unseren Supportmitarbeitern bearbeitet. Sollte der Versicherte diesbezüglich einen Rückruf wünschen, muss noch optional eine Telefonnummer angegeben werden.
Gegebenenfalls muss zusätzlich noch eine Vorgangsbearbeitungsnummer auf Nachfrage durch den Versicherten angegeben werden; diese wird durch das Vorgangsbearbeitungssystem automatisch erzeugt und dem Versicherten übergeben.
Sollten die gemeldeten Themen nicht durch diese Variante beantwortet werden können, wird ebenfalls automatisiert ein anlassbezogenes internes Bearbeitungsticket erstellt. Je nach Bedarf wird diese Anfrage an einen verantwortlichen Mitarbeiter weitergeleitet und – insofern diese Option durch den Versicherten gewählt wurde – ein Rückruf initiiert.
Nimmt ein Versicherten die Möglichkeit des Rückrufs wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert.
Die folgenden Daten sind durch den Versicherten einzugeben:
- Name
- Kassenzugehörigkeit
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
F.4 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nutzungsvertrags mit dem Versicherten über die ePA erforderlich sind.
F.5 Zweck der Datenverarbeitung
Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen unserer Versicherten bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die ePA mit dem Versicherten durchführen zu können.
F.6 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Krankenkasse entscheidet, dass spätestens drei Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten gelöscht werden sollen.
F.7 Speicherorte aller ePA-spezifischen Daten
Betreiber | Anwendung | Datentyp | |
---|---|---|---|
BITMARCK Service GmbH RZ Essen | IAM Modul(Zugriffs- und Berechtigungsverwaltung) | Digitale Identität und den damit verbundenen Stammdaten | |
BITMARCK Service GmbH RZ Essen | SigD (Signaturdienst) | Kryptographische Identität Signierungszertifikat | |
BITMARCK Service GmbH RZ Essen | KVS-Router | Status der Akte | |
BITMARCK Technik GmbH RZ Hamburg | PKI und OCSP-Responder | Zertifikate für eGK und al.vi, Zertifikatsstatus | |
BITMARCK Technik GmbH RZ Hamburg | EGS (Elektronisches Gesundheitssystem) | Verifikation des Versicherten als IAM Nutzer und der damit verbundenen Stammdaten | |
BITMARCK Technik GmbH RZ Hamburg | KVS (Kontenverwaltungssystem) | Metadaten der elektronischen Akte | |
BITMARCK Technik GmbH RZ Hamburg | Aktensystem (inkl. Schlüsselgenerierungsdienst 1 | Verschlüsselungsdaten; Nutzerbezogene Dokumente und deren Metadaten, Verschlüsselungsinformationen |